Logopädie Schock

Wissenswertes

Was ist Logopädie?

Die Logopädie beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Sprach- Sprech- Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen. Ziel der logopädischen Therapie ist es, durch gezielte und individuell angepasste Einflussnahme die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen zu verbessern und deren soziale Integration zu fördern oder wiederherzustellen.

Wie erhalten Sie eine Verordnung für Logopädie?

Zur Bedarfsklärung nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt/Ärztin auf.
Logopädie verordnen dürfen:

  • Allgemeinärzte
  • Neurologen
  • HNO-Ärzte
  • Internisten
  • Phoniater
  • Pädaudiologen
  • Kinderärzte
  • Kieferorthopäden

Sofern der zuständige Arzt keine gesonderte Frist auf der Verordnung angibt, ist ein Behandlungsbeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen.
In Absprache mit dem verordnenden Arzt kann auch ein Hausbesuch stattfinden.

Wer bezahlt die Therapie?

Die Kosten der logopädischen Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern eine Verordnung durch den jeweiligen Arzt vorliegt.
Kinder, sozial Unterstützte und chronisch Kranke sind nach Vereinbarung mit der Krankenkasse von der Zuzahlung befreit. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung von 10 Prozent zuzüglich der Rezeptgebühr von 10 Euro vor.
Privatpatienten können bei Bedarf einen Kostenvoranschlag in unserer Praxis anfordern, um anschließend die individuelle Höhe des Erstattungsbetrags bei der jeweiligen Privatkasse zu erfragen.